Werbebeschränkungen

Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche rauchen.

Imperial Tobacco hält sich stets an die geltenden gesetzlichen Werbebeschränkungen. Unsere internen Marketingstandards gehen über die Gesetze hinaus. Sie sollen verhindern, dass unsere Markenwerbung Kinder und Jugendliche anspricht. Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche rauchen. Die Entscheidung für oder gegen den Konsum unserer Produkte kann nur von informierten Erwachsenen getroffen werden.

Werbeverbot in der EU

Die Richtlinie 2003/33/EG vom 26. Mai 2003 sieht ein weitreichendes Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse vor. So ist Tabakwerbung generell verboten in:

  • Zeitschriften, Zeitungen und Magazinen, sofern diese sich nicht an den Handel richten
  • Diensten der Informationsgesellschaft wie dem Internet
  • allen Rundfunksendungen
  • Werbung für Tabakprodukte ist demnach auf Veröffentlichungen zu beschränken, die ausschließlich für im Tabakhandel tätige Personen bestimmt sind.

Auch das Sponsoring von Veranstaltungen, an denen mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind oder die in mehreren Mitgliedstaaten stattfinden, zum Beispiel Tabaksponsoring in der Formel 1, ist seitdem verboten. Die Werbeverbote finden sich im Österreichischen Tabakgesetz wieder.

Das Österreichische Tabakgesetz

In Österreich ist Werbung für Tabakmarken ausschließlich in und an Trafiken erlaubt. In Gaststätten darf lediglich die Packung der verkauften Produkte gezeigt werden.

Wir glauben an den selbstbestimmten Menschen.

Veronique Dautriche, Finance Manager