Verkauf im Einzelhandel

Das österreichische Monopolgesetz regelt den Verkauf von Tabakwaren im Einzelhandel.

Das Monopolgesetz wurde geschaffen, um behinderten Personen (früher Kriegsinvalide) in einem geschützten Bereich eine Existenzmöglichkeit zu schaffen. Der Einzelhandel ist in Österreich in der Regel Trafikanten und verbundenen Verkaufsstellen vorbehalten. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet der § 40 TabMG 1996.

Trafiken & Lizensierte Verkaufsstellen

Tabaktrafiken sind Geschäfte, in denen der Kleinhandel mit Tabakerzeugnissen betrieben wird. Die Inhaber von Tabaktrafiken sind Tabaktrafikanten. In Österreich gibt es rund 7000 Trafiken.

Verkaufsstellen mit Gastronomielizenz sind berechtigt, Tabakerzeugnisse, die sie in einer Tabaktrafik zu den Kleinverkaufspreisen eingekauft haben, innerhalb ihrer Betriebsräume, einschließlich der Gastgärten, an ihre Gäste zu verkaufen. Für den Verkauf können auch Automaten verwendet werden. Eine Verkaufsstelle mit Gastronomielizenz kann dann lizensiert werden, wenn der Inhaber über eine Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gastgewerbes verfügt. Dazu gehören Gasthäuser, Bars, Diskotheken, Tankstellen etc. Es muss ein Aufschlag von mindestens 10% auf den Trafikpreis erhoben werden.

Monopolverwaltung

Der Handel mit Tabakwaren in Tabaktrafiken wird von der Monopolverwaltung GmbH verwaltet. Diese Gesellschaft wurde vom Finanzministerium gegründet und gehört dem Bund. Das Tabakmonopolgesetz von 1996 und die Monopolverwaltung verfolgen vor allem zwei  Ziele:

Wirtschaftlich:

die Nahversorgung der Bevölkerung mit Tabakerzeugnissen

Sozialpolitisch:

möglichst vielen vorzugsberechtigten Personen (Kriegsversehrte & Zivilbehinderte) eine wirtschaftliche Existenzgrundlage durch Bestellung zum Tabaktrafikanten zu verschaffen

Unser gemeinsames Ziel ist es, den Trafikanten und unserem Unternehmen die besten Umsätze zu sichern.

Sophie Hogg, Market Manager Österreich