Regulierung

 Warnhinweise



Schriftliche Warnhinweise

Wir befürworten die Regulierung unserer Produkte, sofern sie nachvollziehbar und verhältnismäßig ist und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Wir erkennen die Aufgabe des Gesetzgebers an, den Verbraucher über die gesundheitlichen Risiken des Rauchens aufzuklären. So werden Hinweise wie zum Beispiel „Rauchen in der Schwangerschaft schadet Ihrem Kind” deutlich sichtbar auf der Verpackung angebracht. Es ist für uns selbstverständlich, dass Verpackungen und Werbeflächen, die von uns hergestellt, vertrieben oder genutzt werden, mit textlichen Warnhinweisen versehen sind. Dort wo der Gesetzgeber keine klaren Regelungen trifft, handeln wir in Übereinstimmung mit unserem strengen internationalen Marketingstandard für Tabakprodukte.

Bildliche Warnhinweise

Wir verstehen, dass es die Aufgabe der Politik ist, auf die möglichen Gesundheitsrisiken durch das Rauchen hinzuweisen. Bildliche Warnhinweise (so genannte "Schockbilder") sind aus unserer Sicht jedoch weder notwendig noch zweckdienlich. Sie stigmatisieren lediglich den Raucher. Jeder Raucher und Nichtraucher weiß heute um die Risiken des Rauchens. Aus den Erfahrungen in anderen Ländern und den vielen Studien zu diesem Thema lässt sich kein signifikanter Effekt auf die Raucherquote durch bildliche Warnhinweise belegen.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie vereinzelte Nationalstaaten schlagen vor, den Gebrauch von Logos, Schrifttypen und Farben auf Tabakverpackungen zu verbieten. Das Ergebnis wären Einheitspackungen mit großem bildlichen Warnhinweis sowie dem Markennamen in einheitlicher kleiner Schrift. Einheitspackungen sind unnötig und unverhältnismäßig. Es wurde niemals wissenschaftlich belegt, dass Packungen von Tabakprodukten Kinder zum Rauchen anhalten oder es erwachsenen Rauchern erschweren, mit dem Rauchen aufzuhören.

Einheitspackungen vernichten Markenrechte und Markenwerte und stellen einen Verstoß gegen Urheberrechte und internationale Handelsabkommen dar. Einheitspackungen zerstören den Wettbewerb und machen es Fälschern leichter, legitime Marken zu imitieren.

Einheitspackungen stigmatisieren die Konsumenten eines legalen Produktes und die Trafikanten als legitime Verkäufer von Zigaretten. Einheitspackungen bevormunden Konsumenten und sprechen Bürgern eigenverantwortliches Handeln ab.

Imperial Tobacco hält sich stets an die geltenden gesetzlichen Werbebeschränkungen. Unsere internen Marketingstandards gehen über die Gesetze hinaus. Sie sollen verhindern, dass unsere Markenwerbung Kinder und Jugendliche anspricht. Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche rauchen. Die Entscheidung für oder gegen den Konsum unserer Produkte kann nur von informierten Erwachsenen getroffen werden.

Regulierung

Werbeverbot in der EU

Die Richtlinie 2003/33/EG vom 26. Mai 2003 sieht ein weitreichendes Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse vor. So ist Tabakwerbung generell verboten in:

  • Zeitschriften, Zeitungen und Magazinen, sofern diese sich nicht an den Handel richten
  • Diensten der Informationsgesellschaft wie dem Internet
  • allen Rundfunksendungen
  • Werbung für Tabakprodukte ist demnach auf Veröffentlichungen zu beschränken, die ausschließlich für im Tabakhandel tätige Personen bestimmt sind.

Auch das Sponsoring von Veranstaltungen, an denen mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind oder die in mehreren Mitgliedstaaten stattfinden, zum Beispiel Tabaksponsoring in der Formel 1, ist seitdem verboten. Die Werbeverbote finden sich im Österreichischen Tabakgesetz wieder.

Das Österreichische Tabakgesetz

In Österreich ist Werbung für Tabakmarken ausschließlich in und an Trafiken erlaubt. In Gaststätten darf lediglich die Packung der verkauften Produkte gezeigt werden.

Profitabilität und Verantwortung bilden das Grundgerüst unseres erfolgreichen Wirtschaftens!

Sophie Hogg, Market Manager Österreich