Jugendschutz bei Imperial Tobacco Austria

Tabakprodukte sind nur für Erwachsene bestimmt, der Jugendschutz nimmt bei Imperial Tobacco einen hohen Stellenwert ein.

Tabakwaren sind ausschließlich für erwachsene Raucher bestimmt. Als weltweit tätiges Unternehmen haben wir uns einem freiwilligen Abkommen zu Bewerbung und Vertrieb unserer Produkte verpflichtet. Dieser Internationale Marketing-Standard für Tabakwaren stellt sicher, dass sich alle unsere Werbe- und Verkaufsförderungsaktivitäten nur an erwachsene Konsumenten richten. Imperial Tobacco Austria würde es begrüßen, wenn die in diesem Standard dargelegten Praktiken in nationale Gesetze und Abkommen eingebunden wären.

Maßnahmen von Imperial Tobacco Austria

  • Wir bewerben unsere Produkte in den österreichischen Trafiken. Dabei richtet sich unsere Werbung niemals gezielt an Kinder und Jugendliche.
  • Wir haben uns freiwillig strenge interne Marketing-Standards auferlegt, die deutlich über gesetzliche Bestimmungen hinausgehen.
  • So darf der Inhalt von Markenwerbung für Tabakwaren nicht:
    • auf Personen unter 18 Jahren abzielen oder diese besonders ansprechen;
    • suggerieren, dass der Konsum von Tabakwaren zu Beliebtheit oder zu sportlichem, beruflichem oder sexuellem Erfolg führt;
    • suggerieren, dass die meisten Menschen Tabakwaren konsumieren; oder
    • suggerieren, dass der Konsum von Tabakwaren eine gesunde Aktivität ist. Darüber hinaus darf Markenwerbung für Tabakwaren nicht:
    • Personen dazu ermutigen, Konsumenten von Tabakwaren zu werden; oder
    • Konsumenten von Tabakwaren davon abhalten, den Konsum aufzugeben.
  • Die Gratisabgabe von Tabakwaren zur Bewerbung von Produktneueinführungen ist auf bereits bestehende Konsumenten mit einem Mindestalter von 18 Jahren beschränkt.
  • In § 11 (5) Tabakgesetz ist zudem ein Verbot, mit Prominenten zu werben verankert. Außerdem verlangt dieser Paragraph, dass keine Personen, die jünger als 30 Jahre sind oder erscheinen, im Rahmen von Tabakwerbung gezeigt werden dürfen.
  • Wir befürworten die strenge Einhaltung des österreichischen Jugendschutzgesetzes, nach dem die Abgabe von Tabakprodukten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren untersagt ist.
  • Wir begrüßen, dass Zigarettenautomaten seit dem Jahr 2007 nur noch mit Altersnachweis zu bedienen sind. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um das Rauchen bei Kindern und Jugendlichen einzudämmen.
Wir leben unsere Verantwortung bewusst. Gegenüber der Gesellschaft und unserem Geschäft.

Sophie Hogg, Market Manager Österreich